Citizen Conservation gegen Haltungsverbote von gefährlichen Tieren

Oktober 9, 2025In News

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Immer wieder gerät die Haltung gefährlicher exotischer Tiere in die Diskussion, wie etwa im Sommer 2025 nach einem Bissunfall mit einer Klapperschlange bei einem privaten Tierhalter. Obwohl es sich bei solchen Vorfällen glücklicherweise um äußerst seltene Ereignisse handelt, die in keiner Relation stehen zu deutlich häufigeren Unglücksfällen mit allgemein akzeptierten Haustieren oder gar im Straßenverkehr, ist es richtig, potenzielle Gefahren für die Bevölkerung weitgehend einzudämmen. Dagegen sind aber andere Güter abzuwägen, wie etwa der Tierschutz oder das Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung für Menschen, die sich seriös, mit Leidenschaft und sachkundig in der Haltung von Giftschlangen oder anderen gefährlichen Exoten engagieren. Und es sind – aus unserer Sicht besonders wichtig – auch Artenschutzaspekte zu berücksichtigen. Nicht zuletzt ist zu fragen, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen überhaupt dem Zweck dienen, die Bevölkerung besser zu schützen.

NRW mit Haltungsverbot

Die Haltung gefährlicher Tiere wird in Deutschland auf Landesebene geregelt. Knapp die Hälfte der Länder hat gar keine Regelungen, eben weil das Thema in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Die anderen Länder haben recht unterschiedliche Gesetze erlassen. In Nordrhein-Westfalen wurde zum 1.1.2021 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (GifttierG NRW)“ eingeführt, das restriktivste seiner Art, das ein Komplettverbot der privaten Haltung vieler als gefährlich eingestufter Arten vorsieht und nur einen Bestandsschutz für Altbestände zulässt. Das Gesetz läuft zum 31.12.2025 auf, und derzeit laufen auf politischer Ebene die Beratungen, inwieweit die Regelung weitergeführt oder novelliert werden sollte.

Artenschutz auch für gefährliche Tiere

Citizen Conservation ist der Meinung, dass die Haltung gefährlicher Tiere bei Einhaltung sinnvoller Auflagen auch für Privatpersonen möglich sein sollte, denn auch unter diesen Tieren gibt es zahlreiche stark bedrohte Arten, für deren Rettung die Expertise und die Haltungskapazitäten von Privatpersonen von besonderer Bedeutung sein kann. Wir halten es deshalb für unverantwortlich und gegen die Ziele eines umfassenden Artenschutzes gerichtet, die private Haltung ganz zu verbieten. Abgesehen davon bezweifeln wir, dass die Regelung in NRW dem eigentlichen Ziel, nämlich dem Schutz der Bevölkerung, dienlich ist, zudem sehen wir daraus resultierende Tierschutzprobleme. Wir haben deswegen eine Stellungnahme beim zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW eingereicht und hoffen, dass diese dazu beitragen kann, eine sachgerechtere Lösung zu finden, die einerseits eine maximale Sicherheit gewährleistet, andererseits aber auch die Interessen des Artenschutzes und der seriösen, engagierten Haltenden berücksichtigt.

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Die Stellungsnahme steht hier auf unserer Website frei zum Download zur Verfügung.

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